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   BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B   

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https://dejure.org/2004,52136
BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B (https://dejure.org/2004,52136)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B (https://dejure.org/2004,52136)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2004 - B 10 EG 4/04 B (https://dejure.org/2004,52136)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B
    Sie hat zwar Ausführungen des BVerfG (BVerfGE 88, 203) wiedergegeben, es jedoch unterlassen, abstrakte Rechtssätze des LSG herauszuarbeiten, die der Auffassung des BVerfG widersprechen könnten.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54, 67).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 15.04.2004 - B 10 EG 4/04 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 1108/04

    Erziehungsgeldanspruch von lediglich aufenthaltsbefugten Ausländern

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15. April 2004 - B 10 EG 4/04 B -,.

    Damit wird der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15. April 2004 - B 10 EG 4/04 B - gegenstandslos.

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